Association

Based in Halle, the Werkleitz-Centre for Media Art facilitates the production and presentation of new media art projects encouraging social and artistic issues.
The Centre’s work consists of three major strands:
Werkleitz produces film and media art festivals and other events in various formats, including the Werkleitz Festival, monthly art presentations and regular video-installations.
With the European Media Artists in Residence Exchange (EMARE), the Supported Artist programme, A38-Production Grant, Werkleitz-Project Grant and Mexico scholarship in cooperation with the European Media Art Network or the International Documentary Film and Video Festival Kassel and other public funding bodies it awards scholarships and grants to individual artists active in the media arts field.
It provides resources as well as expert advice on artistic and technical aspects of film and video production, especially within the Professional Media Master Class 2011 for documentary filmmaker talents.
Werkleitz also works in collaboration with other regional, national and international project partners to develop exhibitions and conferences. Werkleitz co-founded the Initiative for Talents in Film and Television in Central Germany and the Contemporary Art Initiative of Saxony-Anhalt. As well it initiated and coordinates the European Media Art Network.
Werkleitz is supported with funds of the Federal State of Saxony-Anhalt.
The management board of the Werkleitz-centre for media art is the Werkleitz Society, a non-profit cultural association. Its members are active in the fields of experimental and documentary cinema, media arts, digital culture and constitute a lively creative network. Members can access the Werkleitz Society’s resources at reduced rates and also take an active role in its development, for example by participating in the AGM (annual general meeting) or in various advisory panels – or simply, by investing their personal creative energies. Whether you wish to realise an artistic project, support our programme of events or take an active role in our activities, you too can benefit from our structure.
The membership amounts an annual fee of 40,00€. A concession rate for the annual membership is 20,00€.
Membership fees and donations are deductible from your taxes!
To become a member, download the application form (in German only).
A registered non-profit association.
Peter Zorn, Marcie Kathleen Jost, Sandra Naumann, Wieland Krause
Amtsgericht Halle (Saale), association registration number: VR 2277
Werkleitz Gesellschaft e.V. (hereafter: the Author)
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Das erste Rumpfgeschäftsjahr endet am 31. Dezember 1993.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstige Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person und jede juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts werden. Bei Minderjährigen ist die schriftliche Genehmigung des gesetzlichen Vormundes notwendig. Über den schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand. Der Antrag soll den Namen, das Alter, den Beruf und die Anschrift des Antragstellers enthalten.
Die Mitgliedschaft wird erworben durch schriftlichen Bescheid.
Die Mitgliedschaft endet:
Die Mittel zur Erfüllung seiner Aufgaben erhält der Verein durch:
Von den Mitgliedern werden Jahresbeiträge erhoben. Diese werden mit Beginn des Geschäftsjahres und sofort nach Beitritt fällig.
Über die Höhe der Beiträge entscheidet die Mitgliederversammlung. Sie kann den Beitrag für z.B. Schüler und Studenten bis zu 50% ermäßigen.
Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
Die Organe des Vereins sind :
Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden (Schriftführer), dem Kassierer und bis zu zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten.
Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.
Er hat vor allem folgende Aufgaben:
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Er bleibt solange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Scheidet ein Mitglied während der Amtsperiode aus, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds.
Der Vorstand fasst seine Beschlüsse im allgemeinen in Vorstandssitzungen, die vom 1. oder 2. Vorsitzenden schriftlich oder mündlich einberufen werden.
Der Vorstandsbeschluss wird mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder gefällt.
Ein Vorstandsbeschluss kann auf schriftlichem Wege gefaßt werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu der zu beschließenden Regelung erklären.
Die Vereinigung mehrerer Vorstandsämter in einer Person ist unzulässig.
Die Mitgliederversammlung wählt auf die Dauer von einem Jahr einen Kunstbeirat. Er hat die Aufgabe, die Arbeit des Vorstandes zu unterstützen und diesen insbesondere in künstlerischen und kunstpolitischen Fragen zu beraten.
Er besteht aus mindestens drei, höchstens fünf Mitgliedern.
Es können auch Nichtmitglieder in den Kunstbeirat gewählt werden.
1. Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich vom 1. Vorsitzenden unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 2 Wochen durch persönliche Einladung mittels Brief einzuberufen. Die Einladung gilt als ordnungsgemäß zugestellt, wenn sie dem Mitglied an dessen zuletzt bekannten Wohnsitz verschickt wurde. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen. Die Tagesordnung kann auch während der Mitgliederversammlung ergänzt werden.
2. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
3. Der Vorstand hat unverzüglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn das Vereinsinteresse es erfordert oder wenn mindestens 10% der Mitglieder die Einberufung schriftlich und unter Angabe des Zwecks und der Gründe fordern.
Die Mitgliederversammlung wird von einem der Vorstandsmitglieder geleitet.
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Es soll folgende Feststellungen enthalten: Ort und Zeit, Person des Versammlungsleiters und Protokollführers, Zahl der erschienenen Mitglieder, Tagesordnung, Abstimmungsergebnisse und die Art der Abstimmung.
Die Art der Abstimmung bestimmt der Versammlungsleiter.
Beschlussfassung durch einfache Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder; Satzungsänderung und Auflösung des Vereins jedoch nur bei 3/4 Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder
1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit der im § 15 festgesetzten Stimmenmehrheit beschlossen werden.
Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. Die vorstehenden Vorschriften gelten entsprechend für den Fall, dass der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert.
2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.
Die Satzung wurde am 22.5.1993 errichtet.
Stand: November 2004